AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abflussdienste Gülmez
Mühlenstr. 85, 33607 Bielefeld
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage unserer Tätigkeit und somit Gegenstand des Vertrages.
1. Geltungsbereich & Abwehrklausel
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. Abflussdienste Gülmez (nachfolgend als Auftragnehmer bezeichnet) und dem Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt) gelten die unten stehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungenin der aktuell auf der Website von www.abflussdienste-guelmez.de veröffentlichten Fassung. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese AGB auf der Website einzusehen, auf seinen Computer herunterzuladen, auszudrucken oder per E-Mail anzufordern.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur akzeptiert, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für die Nutzung der mobilen Version der Website von www.abflussdienste-guelmez.de.
2. Allgemeines
Die Fa. Abflussdienste Gülmez bietet professionelle Leistungen zur Beseitigung von Abflussstörungen an, die durch Verstopfungen in verschiedenen Bereichen wie Toiletten, Urinalen, Küchenabläufen, Badabläufen, Bodenabläufen, Grundleitungen, Sammelleitungen, Anschlussleitungen, Fallrohren, Dachrinnen, und Kontrollschächten entstehen können. Um die Funktion von Abwasserleitungen sicherzustellen, werden alle notwendigen Maßnahmen durchgeführt. Sollte die Ursache der Verstopfung nicht sofort erkennbar sein, bestimmt die Fa. Abflussdienste Gülmez nach eigenem Ermessen die besten Schritte zur Beseitigung des Problems (einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gemäß §315 BGB).
Die Rohrreinigung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik und wird mit modernen Werkzeugen und Geräten ausgeführt. Dabei werden alle Arbeiten materialschonend und auf dem effektivsten Weg durchgeführt, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
2.1 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Fa. Abflussdienste Gülmez ungehinderten Zugang zu allen Entwässerungsgegenständen und -leitungen zu gewähren. Vor Beginn der Arbeiten muss der Auftraggeber den Auftragnehmer über mögliche Arbeitserschwernisse informieren, wie zum Beispiel verdeckte Revisionsöffnungen, Kontrollschächte oder Kanaldeckel. Gleiches gilt für Arbeitserleichterungen, wie das Vorhandensein einer Hebeanlage oder von Rückstauklappen.
Während der gesamten Reinigungsarbeiten ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, das gesamte Abwassersystemstillzulegen. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, zu überprüfen, ob alle Entwässerungsgegenstände, Entwässerungsleitungen und Anlagen in einwandfreiem Zustand hinterlassen wurden. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
2.2 Abnahme
Nach Abschluss der Reinigungsarbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, die ordnungsgemäße Durchführung zu bestätigen. Er hat die erbrachten Leistungen zu überprüfen und die Abnahme durch eine Unterschrift auf dem Auftragsformular oder Lieferschein zu bestätigen. Ab diesem Zeitpunkt sind spätere Reklamationen ausgeschlossen.
3. Rohre / Leitungen
Vor Beginn der Reinigungsarbeiten durch die Fa. Abflussdienste Gülmez ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer über das verwendete Rohrmaterial zu informieren. Sollte es zu Schäden aufgrund von versteckten oder nicht mitgeteilten Informationen kommen, kann die Fa. Abflussdienste Gülmez nicht haftbar gemacht werden.
Falls vorhanden, müssen sämtliche Rohrführungs- oder Revisionspläne vor Arbeitsbeginn vom Auftraggeber vorgelegt werden. Liegen solche Pläne nicht vor, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer auf Besonderheiten wie 87° Bögen, T-Abzweige, Reduzierungen oder Hohlräume im Rohrleitungsverlauf hinzuweisen. Sollte der Auftraggeber seiner Informationspflicht nicht nachkommen, haftet er für daraus entstehende Schäden an Rohren oder Leitungssystemen sowie für mögliche Mehraufwendungen.
4. Arbeitsausführung
Der Fa. Abflussdienste Gülmez obliegt allein die Bestimmung des Arbeitsumfanges, des Arbeitsausgangspunktes, des Maschinen- und Geräteeinsatzes sowie der sonstigen Durchführungsweise der Arbeiten im Rahmen des erteilten Auftrags. Bei Bedarf werden nach der Rohrreinigung neue Dichtungen eingesetzt. Sollte der Auftraggeber dem Austausch der alten Dichtungen widersprechen, übernimmt die Fa. Abflussdienste Gülmez keine Gewährleistung auf Dichtheit. Silikon- oder Dichtungsfugen, die zur Durchführung der Arbeiten geöffnet werden müssen, werden vom Auftragnehmer nicht erneuert.
4.1 Arbeitserfolg
Die Fa. Abflussdienste Gülmez führt alle Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen aus. Diese Leistungen unterliegen den Bestimmungen eines Dienstvertrages. Eine Erfolgsgarantie kann jedoch nicht gegeben werden, da in Abwasserrohren vor Arbeitsbeginn unvorhersehbare Risiken und Unwägbarkeiten bestehen können, die für den Auftragnehmer nicht vollständig erkennbar oder kalkulierbar sind. Die bis zum Zeitpunkt eines möglichen Arbeitsabbruchs erbrachten Leistungen sind in jedem Fall vom Auftraggeber zu begleichen.
5. Gewährleistung/Haftung
Die Fa. Abflussdienste Gülmez übernimmt keine Haftung für Schäden, die an alten Leitungssystemen (z.B. aus Guss, Steinzeug, Blei, Eternit) oder an modernen Kunststoffrohren entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden an nicht fachgerecht verlegten Abwasserleitungen, die während der Verstopfungsbeseitigung, Fräsarbeiten oder durch das Austreten von Inhalten der Abwasseranlage verursacht werden. Für Schäden, die durch Risse oder Rohrbrüche am Haus oder an Einrichtungsgegenständen (z.B. Möbeln, Bodenbelägen, Wänden, Fassaden) entstehen, wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
Darüber hinaus übernimmt die Fa. Abflussdienste Gülmez keine Verantwortung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die bei Arbeiten an bereits defekten (porösen, rissigen, brüchigen) Entwässerungsgegenständen, Entwässerungsleitungen oder anderen Anlagen entstehen. Ein Haftungsausschluss gilt zudem bei Arbeiten an Abzweigen und/oder Doppelabzweigen mit einem Einlaufwinkel von mehr als 45°.
Sollten Schäden am Rohrsystem oder am Haus sowie an Einrichtungsgegenständen oder Bodenbelägen entstehen, trägt der Auftraggeber/Hauseigentümer die Verantwortung und sämtliche Kosten, einschließlich der für zusätzliche Arbeiten (z.B. Stemmarbeiten, Malerarbeiten). Dies umfasst auch Schäden, die durch das Rohrsystem im Haus am Inventar oder an Gebäudeteilen verursacht werden.
Die Fa. Abflussdienste Gülmez haftet nicht für Folgeschäden, die durch starke Ablagerungen im Rohrsystem oder einen Rückstau in andere Gewerke oder Wohnungen entstehen.
Ein weiterer Haftungsausschluss besteht, wenn Spiralen, Schläuche oder andere Werkzeuge in der Anlage stecken bleiben oder verloren gehen und trotz zumutbarer Bemühungen nicht aus der Entsorgungseinrichtung gelöst werden können. Dadurch entstehender Mehraufwand zur Freisetzung des Werkzeugs und Wiederherstellung der Anlage ist vom Auftraggeber zu tragen.
5.1 Preise und Arbeitsbedingungen
Unsere Preise gelten ausschließlich für Arbeiten, die mit unseren eigenen Werkzeugen und Geräten durchgeführt werden, wie z. B. Hochdruckspülwagen, TV-Kanalkamera, Pumpen, Motorspiralen und Handwerkzeugen. Diese Preise werden jeweils gesondert auf der Rechnung aufgeführt, abhängig vom Einsatz der einzelnen Gerätschaften bzw. des Fahrzeugs.
Strom und Wasser sind vom Auftraggeber kostenfrei bereitzustellen oder auf eigene Kosten zu beschaffen. Dies gilt ebenso für Leitern, Gerüste und ähnliche Hilfsmittel. Sollten zur Arbeitsausführung Maschinen und Geräte (wie Arbeitsbühnen, Gerüste, etc.) gemietet werden müssen, die der Auftraggeber nicht stellen kann, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Eventuell anfallende Abfallbeseitigungskosten trägt der Auftraggeber und diese werden ebenfalls gesondert ausgewiesen.
Unsere Preise sind Bruttopreise.
Die Fahr- und Arbeitszeit des Monteurs wird grundsätzlich im 15-Minuten-Takt abgerechnet, wobei vier Arbeitseinheiten einer vollen Monteurstunde entsprechen. Die Betriebskosten der eingesetzten Geräte werden ebenfalls im 15-Minuten-Takt abgerechnet, wobei die erste halbe Stunde stets vollständig berechnet wird, da notwendige Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten sowie Wartungskosten der Geräte nach jedem Einsatz anfallen.
Die Preise des Auftragnehmers basieren auf einer gesonderten Preisliste, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird. Für Notdienste gelten folgende Preiszuschläge:
- Montag bis Freitag:
- 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr: 50 % Zuschlag
- 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr (Folgetag): 100 % Zuschlag
- Samstag:
- 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr: 50 % Zuschlag
- 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr (Folgetag): 100 % Zuschlag
- Sonn- und Feiertage:
- Ganztägig: 100 % Feiertagszuschlag
Der Zuschlag wird auf die Gesamtsumme der erbrachten Leistung berechnet.
5.2 Preise für Angebote
Für angeforderte Angebote zu planbaren Arbeiten wird ein pauschaler Betrag in Höhe von 90,- Euro zzgl. 19% MwSt.berechnet. Die Rechnung für diesen Betrag wird jedem Angebot beigefügt. Die Kosten entstehen durch den Arbeitsaufwand zur Erstellung des Angebots sowie durch einen vorausgehenden Ortstermin. Im Falle einer Angebotsannahme und Auftragserteilung werden die Kosten in Höhe von 90,- Euro zzgl. 19% MwSt. mit der Schlussrechnung verrechnet bzw. gutgeschrieben.
5.3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Fa. Abflussdienste Gülmez berechtigt, Zinsen sowie Mahngebühren gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erheben. Darüber hinaus wird die gesamte, eventuell noch ausstehende Restschuldsofort fällig, insbesondere wenn Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bestehen. In solchen Fällen behält sich die Fa. Abflussdienste Gülmez das Recht vor, sämtliche Leistungen und Arbeiten bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Rechnungen einzustellen. Weitere gesetzliche Rechte bleiben davon unberührt. Sollte nach 30 Tagen weiterhin kein Zahlungseingang verzeichnet werden, ist die Fa. Abflussdienste Gülmez berechtigt, die Forderungen an den Inkasso-Dienstleister Creditreform zu übergeben, der ein Mahnverfahren beim zuständigen Amtsgericht einleitet. Dies kann für den Auftraggeber zusätzliche Kosten verursachen.
6. Reklamationen
Da Entwässerungsgegenstände und Leitungen täglich benutzt werden, bestehen kontinuierlich Störungsgefahren. Berechtigte Reklamationen müssen innerhalb einer Woche nach Abschluss der Reinigungsarbeiten schriftlich bei der Fa. Abflussdienste Gülmez eingereicht werden. Nachweislich berechtigte Reklamationen werden kostenfrei bearbeitet. Die Fa. Abflussdienste Gülmez ist jedoch erst nach Eingang der vollständigen Rechnungsbeträge verpflichtet, sich mit Reklamationen zu befassen und daraus resultierende Arbeiten durchzuführen.
7. Rechnungen
Alle Rechnungen der Fa. Abflussdienste Gülmez sind, sofern nicht anders angegeben, ab dem Rechnungsdatum sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren sowie gegebenenfalls Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhoben. Sollte nach einer Zahlungserinnerung und einer letzten Mahnung weiterhin kein Zahlungseingang erfolgen, behält sich die Fa. Abflussdienste Gülmez das Recht vor, die Forderung an den Inkasso-Dienstleister Creditreform weiterzuleiten. Falls erforderlich, wird dieser ein Mahnverfahren beim zuständigen Amtsgericht gegen den Schuldner einleiten (siehe Abschnitt 5.3 Zahlungsverzug).
8. Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung von bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers gegen die Forderungen der Fa. Abflussdienste Gülmez ist ausgeschlossen. Es ist dem Auftraggeber nur gestattet, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Auftraggebers sowie der Gerichtsstand für beide Parteien ist Bielefeld. Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden. Anderweitige mündliche Vereinbarungen gelten als unwirksam.